Bessere Gesundheit

Pflege zu Hause

Fallen Diabetes und Pflegebedürftigkeit zusammen, ist dies eine echte Herausforderung. In vielen
Fällen kommen hier Pflegekräfte oder Verwandte zum Zug, um die Patienten weiterhin in ihrer Selbstständigkeit zu unterstützen. Darauf sollten Sie achten.

Der Alltag von Diabetes- Patienten kann mehr oder weniger stark durch die Krankheit beeinträchtigt werden. Vor allem bei der Körperhygiene und der Nahrungs- sowie Flüssigkeitsaufnahme benötigen Pflegebedürftige mit Diabetes mellitus oft Hilfe. Ein wichtiger Punkt spielt hier auch die Mobilität, einerseits müssen viele Pflegebedürftige zum Beispiel beim häufigen Gang ins Badezimmer unterstützt werden, andererseits sollten sie auch zur Bewegung angehalten werden. Tritt der Pflegefall ein, haben Pflegebedürftige die Wahl: Sie können sich für Pflegesachleistungen entscheiden, das sind zum Beispiel Pflegeeinsätze zugelassener ambulanter Pflegedienste, die von der Pflegekasse bis zu bestimmten Höchstgrenzen bezahlt werden, oder Geldleistungen wie das Pflegegeld in Anspruch nehmen, das den Pflegebedürftigen von der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird.

Finanzielle Unterstützung

Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden können, wie und von wem sie gepflegt werden. Die Pflegeversicherung unterstützt deshalb auch, wenn sich Betroffene dafür entscheiden, statt von einem ambulanten Pflegedienst von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlich Tätigen zu Hause versorgt zu werden. Hierfür zahlt die Pflegeversicherung das sogenannte Pflegegeld. Pflegebedürftige können auch einen ambulante Pflegedienst nutzen. Dieser unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Er bietet Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige zum Beispiel Beruf und Pflege sowie Betreuung besser organisieren können. Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von ambulanten Pflegesachleistungen zu kombinieren.

Diabetes und Pflegegrad

Die Frage, die hinter der Einschätzung der Pflegebedürftigkeit steht, lautet: Wie selbstständig können die Betroffenen ihr Leben noch führen? Im Jahr 2017 wurde die bisher vergebene Pflegestufe durch den Pflegegrad ersetzt. Bei der Einschätzung durch die Pflegeversicherung geht es immer um den einzelnen Patienten, das heißt, die konkreten Einschränkungen im Alltag müssen gut dokumentiert werden und in die Bewertung einfließen. Das können Aspekte wie mangelnde Mobilität, Probleme bei der Ernährung oder bei der Körperhygiene sein – zögern Sie nicht, diese Punkte zu nennen. Oftmals hilft es, ein Pflegetagebuch zuführen, um so alle alltäglichen Probleme präsent zu haben. Dieses Vorgehen erleichtert einerseits die Arbeit der Sachverständigen und erhöht andererseits die Chancen für Diabetes-Patienten auf einen Pflegegrad und damit auf Leistungen der Pflegeversicherung.

Pflege von Senioren mit Diabetes

Wenn sich Senioren mit einer Diabeteserkrankung bereits in Pflege befinden, so ergeben sich für die Pflegenden einige Besonderheiten. Von entscheidender Bedeutung ist dabei stets die zuverlässige Entdeckung von Unregelmäßigkeiten. So können Konzentrationsschwäche und plötzliche Verwirrtheit Hinweise auf eine einsetzende Unterzuckerung sein. Hier ist rasches Handeln gefragt. Auch Schweißausbrüche, die nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit Hitze oder Sport zu setzen sind, liefern einen ersten Hinweis, dem nachgegangen werden sollte. Ebenso wichtig ist auf Unsicherheiten im Gang und vermehrte auftretende Schwindelanfälle zu achten. Ihnen könnten Nervenschädigungen und Durchblutungsstörungen aufgrund eines chronisch erhöhten Blutzuckerspiegels zugrunde liegen. Wenn sich Finger und Zehen von Diabetikern auch bei warmen Temperaturen kalt anfühlen, sehr blass oder gar blau wirken, muss der Betreuer reagieren. Derartige Beobachtungen bedürfen umgehend der medizinischen Abklärung. Nach Azeton riechender Atem ist ein schwerwiegendes Indiz für ein unmittelbar bevorstehendes ketoazidotisches Koma. Es besteht Gefahr in Verzug, denn diabetische Ernstfälle können sehr rasch eintreten. Daher ist immer darauf zu achten, dass die Patienten und deren Begleiter Insulin und etwas Traubenzucker bei sich führen. Führt eine derart extreme Stoffwechselentgleisung zur Bewusstlosigkeit, ist sofort ein Notarzt zu verständigen.

Besonderheiten der Pflege

Die Pflegenden müssen in erster Linie auf eine für Diabetiker taugliche, ausgewogene Ernährung achten. Je älter die Patienten sind, desto mehr ist auf eine reichhaltige Mischkost, ohne allzu große Lebensmitteleinschränkungen zu achten. Als Zwischenmahlzeit kann frisches Obst und gesunde Rohkost den Speiseplan ergänzen. Auf Alkohol ist weitestgehend zu verzichten, da dieser durch Hemmung der Zuckerbildung in der Leber eine besonders nachhaltige Unterzuckerung hervorrufen kann. Für an Diabetes leidende Senioren ist eine regelmäßige körperliche Bewegung zur Anregung des Stoffwechsels von herausragender Bedeutung. Ein fünfzehnminütiger Spaziergang kann hier schon wahre Wunder bewirken. Auch Senioren, die sich nur noch mit dem Rollator fortbewegen können, profitieren von kurzen, jedoch regelmäßigen Spaziergängen enorm. Gerade im Alter ist der Erhalt der Muskelmasse für den Erhalt an echter Lebensqualität wichtig.

Ansprüche an die Pflege

Ist die tägliche Injektion von Insulin Teil der Therapie, so ist auf einen Wechsel der Einstichstellen zu achten. Ebenso sind gerade bei älteren Diabetespatienten Maßnahmen gegen das Wundliegen zu treffen. Eine Dekubitusprophylaxe aufgrund der verschlechterten Durchblutungsleistung ist sehr wichtig. Dem Wohlempfinden der Senioren ist im Zweifelsfall die höhere Priorität einzuräumen. Besonderes Augenmerk müssen die Pflegenden auch auf die enorm trockene, oft wie Seidenpapier wirkende Haut der Patienten legen, die besonderer Pflege bedarf. Sehr schlecht heilende Wunden sind ebenfalls ein untrügliches Zeichen der so genannten Zuckerkrankheit. Auch sie bedürfen der besonderen Aufmerksamkeit der Pflegenden.

Vater, Mutter, Kind

Wenn Angehörige pflegen, können sie die Pflegezeit nutzen. Ein Anspruch auf Pflegezeit wird Beschäftigten gewährt, die eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Der Anspruch gilt für alle Pflegegrade. Es handelt sich um eine sozialversicherte, vom Arbeitgeber nicht bezahlte vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeitsleistung für die Dauer von bis zu sechs Monaten. DerAnspruch besteht nur gegenüber Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten. Als nahe Angehörige gelten insbesondere: Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner in einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Lebenspartner, Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder. Die Beschäftigten genießen von der Ankündigung – höchstens jedoch zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn – bis zur Beendigung der Pflegezeit einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist dann nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Ob es sich um einen Ausnahmefall handelt, entscheidet die jeweils zuständige oberste Landesbehörde für Arbeitsschutz oder die von ihr bestimmte Stelle.

Option: Familienpflegezeit

Beschäftigte haben zudem einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, das heißt, sie können sich für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden im Durchschnitt eines Jahres teilweise für die Pflege in häuslicher Umgebung einer beziehungsweise eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen (Pflegegrade 1 bis 5) freistellen lassen. Ein Anspruch auf teilweise Freistellung besteht auch für die außerhäusliche Betreuung von minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen. Der Rechtsanspruch findet nur Anwendung gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Die Ankündigungsfrist für die Freistellung beträgt acht Wochen. Gleichzeitig ist zu erklären, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang innerhalb der Gesamtdauer die Freistellung von der Arbeitsleistung in Anspruch genommen werden soll. Dabei ist auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit anzugeben. Arbeitgeber und Beschäftigte haben über die Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Hierbei hat der Arbeitgeber den Wünschen der Beschäftigten zu entsprechen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe dem entgegenstehen. Kombination von Pflegezeit und Familienpflegezeit Pflegende Angehörige können Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz und nach dem Familienpflegezeitgesetz auch kombiniert in Anspruch nehmen. Die Gesamtdauer aller Freistellungsmöglichkeiten beträgt zusammen höchstens 24 Monate. Nahe Angehörige können die Freistellungen auch parallel oder nacheinander in Anspruch nehmen und sich so die Pflege partnerschaftlich teilen. Pflege lernen Die Pflegekassen führen für Personen, die eine Angehörige oder einen Angehörigen pflegen, unentgeltlich Schulungskurse durch. Diese Kurse werden zum Teil in Zusammenarbeit mit Pflegediensten und -einrichtungen angeboten. Sie bieten praktische Anleitung und Informationen, aber auch Beratung und Unterstützung zu den unterschiedlichsten Themen. Außerdem bieten diese Kurse pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich mit anderen auszutauschen und Kontakte zu knüpfen. Auf Wunsch findet die Schulung auch in der häuslichen Umgebung der beziehungsweise des Pflegebedürftigen statt.

       

Pflege zu Hause – Wieviel Geld gibt es?

Pflegebedürftigkeit in GradenLeistungen pro Monat
Pflegegrad 2316 Euro
Pflegegrad 3545 Euro
Pflegegrad 4728 Euro
Pflegegrad 5901 Euro